Während Libyens Territorium von ausländischen Militärs und Milizen überzogen und seine Militärbasen besetzt sind, offenbart ein aufschlussreicher Bericht aus dem Umkreis des UN-Sicherheitsrats, dass auch die Aufrüstung bei den militärischen Kräften des östlichen und westlichen Libyens auf Hochtouren läuft.
In Libyen herrscht eine Kriegswirtschaft, von der viele profitieren, finanziert durch ein breites Schmuggelnetzwerk, das  im großen Mafiastil illegale Öl- und Treibstoffgeschäfte betreibt.
 

Aufrüstung im östlichen und westlichen Libyen

Am 16. Oktober fand in der ostlibyschen Stadt Bengasi eine große Militärparade der Haftar-Truppen statt. Vorgeführt wurden neben weißrussischen Kamikaze-Drohnen des Typs Berkut-PM auch modifizierte us-amerikanische gepanzerte Fahrzeugen mit Beobachtungs- und Bewaffnungssystemen, russische Systeme wie Raketenwerfer, Luftverteidigungssysteme und T-72-Panzer, chinesische Drohnen, türkische Kampfdrohnen und Kampfflugzeuge, sowie französische Waffen.

Auch im Westen Libyens sind militärische Kräfte und Milizen bis an die Zähne bewaffnet. Der Zustrom von türkischen Panzerfahrzeugen und militärischer Ausrüstung setzte sich fort, außerdem wurde das Vorhandensein ukrainischer Drohnen spätestens durch die mit ihnen verübten Angriffe auf Öl- und Infrastrukturanlagen in az-Zawiya und Tripolis bestätigt.

Diese Aufrüstung beweise, dass gegen das vom UN-Sicherheitsrat mit der Resolution Nr. 1970 im Jahr 2011 verhängte Waffenembargo massiv verstoßen wird. Doch nicht nur bei der UN werde so getan, als dienten diese militärischen Machtdemonstration nur der Selbstdarstellung sowie der Einschüchterung der Bevölkerung. Diese Betrachtungsweise sei aber unvollständig und verschleiere, dass sich innerhalb Libyens ein tiefgreifender struktureller Wandel vollzogen hat, denn zur Unterdrückung von zivilen Straßenprotesten seien weder strategische Luftabwehrsysteme noch grenzüberschreitende Drohnen erforderlich. Anstatt nur Austragungsort von ideologischen Konflikten oder eines traditionellen Stellvertreterkriegs zu sein, habe sich Libyen zu einem offenen Waffenmarkt gewandelt, der über die Grenzen internationaler Allianzen hinausgeht.

Wandel zur Kriegswirtschaft

Diese schweren Waffenarsenale seien die Folge des Aufbaus einer komplexen, institutionalisierten Kriegswirtschaft. Mit den libyschen Öleinnahmen erkaufe man sich geopolitische Immunität im Ausland; im Inland schütze man damit Schmuggelimperien sowie Loyalitäts-Netzwerke. Die Anhäufung von Offensivwaffen diene der Erpressung des Auslands und der Kontrolle der Öleinnahmen.

Die strategische Funktion dieser schweren Aufrüstung sei zum einen eine direkte Botschaft an die Großmächte, dass die libyschen De-facto-Mächte über voll ausgerüstete Armeen verfügen, wodurch es unmöglich ist, eine von ihnen von einer politischen Einigung auszuschließen. Zum anderen diene sie dem Schutz der Imperien der libyschen Parallelwirtschaft: Sicherung der grenzüberschreitenden Schmuggelrouten, Aufrechterhaltung der Kontrolle über Ölfelder und Verladehäfen sowie Abschreckung jeglicher konkurrierender lokaler Mächte bezüglich deren Wunsches eines Zugriffs auf die Öleinnahmen.

Ein UN-Expertengremium legte im März 2026 einen ausführlichen Bericht (Nr. S/2024/914) zu diesen Waffenverstößen vor und veröffentlichte im Abschlussbericht (Nr. S/2026/224) schlüssige Beweise in Form von Bildern, Seriennummern sowie Luft- und Seefrachtrouten. Diese belegen die Beteiligung regionaler und internationaler Staaten an der Verletzung des Embargos ebenso wie bewaffnete Gruppen die Staatsstrukturen infiltrierten. Die in Libyen tätige UN-Sondermission (UNSMIL) verfüge nicht über die militärische Kräfte zur Durchsetzung von Sanktionen.

Die ständigen Mitgliedstaaten im UN-Sicherheitsrat, die regelmäßig für die Verlängerung des Waffenembargos stimmen (zuletzt in der Resolution Nr. 2819 vom April 2026), seien dieselben Staaten, die Waffen verkaufen oder ihre regionalen Verbündeten schützen, die diese liefern.

Finanzierung der Kriegswirtschaft mittels mafiöser Strukturen

Drohnen, gepanzerte Fahrzeuge und Raketensysteme seien nicht kostenlos, sondern Libyen gebe dafür Milliarden aus. Die Zahlungen liefen über undurchsichtige Finanzketten, die von den Ölfeldern über Tarnfirmen bis zu Regionalbanken reichen. Drei Hauptmechanismen kämen dabei zum Einsatz:
Erstens. Der Tausch Öl-gegen-Treibstoff und der anschließende Schmuggel von Treibstoff. Staatliche Subventionen werden ausgenutzt, um riesige Mengen an Treibstoff zu importieren, die den tatsächlichen Verbrauch des libyschen Marktes weit übersteigen. Dieser Treibstoff werde dann über Land und See – von bewaffneten Kräften im Osten und Westen geschützt – durch Netzwerke wieder außer Landes geschmuggelt. Die Bezahlung erfolge außerhalb des Bankensystems und die Einnahmen zur Finanzierung von Waffen und Söldnerverträgen verwendet.
Zweitens. Ausgaben außerhalb des allgemeinen Haushalts. Die Spaltung der Finanz- und Bankinstitutionen und die Lähmung der Aufsichtsbehörden ermöglichten illegale Finanzvereinbarungen, Aufnahme von Parallelschulden und die Verwendung lokaler Einnahmen ohne offizielle Dokumentation.
Drittens. Manipulation von Akkreditiven (1) und Einsatz von Strohfirmen. Harte Währungen werden der Zentralbank entzogen, indem Akkreditive für fiktive Importfirmen oder Handelsstrohfirmen eröffnet werden. Diese werden dazu benutzt, die oft enormen Differenzen, die auf Konten bei ausländischen Banken entstehen, auszugleichen und Rechnungen von Militärdienstleistern und privaten Sicherheitsfirmen zu bezahlen.

Soziale Basis der mafiösen Kriegswirtschaft

Zur Wahrheit gehöre leider auch, dass diese Kriegswirtschaft eine soziale Grundlage hat, die den Fortbestand des Systems garantiert. Neben gewalttätiger Einschüchterung der Bevölkerung sei es den Warlords im Osten wie im Westen gelungen, die Sicherung des Lebensunterhalts breiter Bevölkerungsschichten mit ihrem eigenen Überleben zu verknüpfen. Erlöse aus Treibstoffschmuggel, fiktiven Krediten, doppelten Militärgehältern und Parallelausgaben gelangten mittels eines enggeknüpften Netzwerks in die Hände lokaler Kaufleute, Zwischenhändler und Stammesverbände. Auch Zehntausende junger Rekruten, die keine andere berufliche Perspektive sehen, als sich bewaffneten Formationen anzuschließen, leben von diesem System. So betrachteten tausende Familien Militärparaden als eine Garantie für das Monatseinkommen und die Aufrechterhaltung des sozialen Status und nicht als einen Verstoß gegen das Völkerrecht.

Internationale Aufsicht: Fehlanzeige

Es sei auch eine Illusion, dass es eine echte internationale Aufsicht gebe. Die Resolution Nr. 2819 des UN-Sicherheitsrates von 2026 fordert, die Aktivitäten rund um die eingefrorenen Vermögenswerte der National Oil Corporation (NOC) umfassend und unabhängig zu prüfen. Vordergründig scheine dies dem Schutz libyscher Gelder zu dienen, doch es beinhaltet den schwerwiegenden Widerspruch, dass die wichtigsten Länder, die die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beauftragen und den Zeitpunkt und die Ergebnisse ihrer Berichte kontrollieren, dieselben Länder sind, die an der Aufrechterhaltung des Konflikts und am Waffenverkauf beteiligt sind.

Die Herrschaft der Warlords durch eine internationale Finanztreuhandschaft zu ersetzen, die die libyschen Öleinnahmen kontrolliert, sei keine Lösung, sondern vielmehr eine Verlagerung der Abhängigkeit Libyens von der militärischen Arena in die Geschäftsräume internationaler Bankhäuser

Eine Alternative jenseits von Waffengewalt und UN-Abhängigkeit

Waffen werden öffentlich zur Schau gestellt, um politische Hegemonie durchzusetzen und Einnahmequellen zu sichern, während finanzielle Abrechnungen und Unterwerfungsverträge mit ausländischen Mächten im Geheimen geschlossen werden.

Weder könne dieser Teufelskreis durch das bloße Zählen der Waffen noch durch das Warten auf die Rettung durch die Vereinten Nationen durchbrochen werden, sondern nur durch ein nationales Projekt, das den libyschen Aufsichts- und Bankinstitutionen gegenüber der Bevölkerung vollständige finanzielle Transparenz auferlegt und eine wirtschaftliche und entwicklungspolitische Alternative bietet, die den Lebensunterhalt des einfachen Bürgers von der Finanzierung der bewaffneten Milizen unabhängig macht.

 

(1) Akkreditive: Banken bürgen bei internationalen Warengeschäften für die Lieferung beziehungsweise Bezahlung.