Tripolis/Bengasi/Berlin. Gutachten des Bundestages: Die Rechtmäßigkeit des MoU ist wegen der fehlenden Zustimmung des libyschen Parlaments fraglich. Auch weil Stämme dagegen sind.

Der Wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages hat in einem juristischen Gutachten vom 17. Januar 2020 das Abkommen zwischen der Türkei und der libyschen Sarradsch-„Regierung“ als nicht rechtmäßig eingestuft. In dem Abkommen namens Memorandum of Understanding (MoU) werden neben den Seegrenzen zwischen der Türkei und Libyen auch die militärische Zusammenarbeit zwischen der Türkei und Libyen festgelegt. Weiterlesen