Mit allen Mitteln versuchen ausländische Staaten, allen voran die USA, eine Kandidatur von Saif al-Islam al-Gaddafi zu verhindern. Saif al-Islam und sein Wahlteam kündigten Gegenwehr an.

 Der Anwalt von Saif al-Islam al-Gaddafi,  Khaled az-Zaidi, berichtete am 26.12. von einer Vereinbarung zwischen dem Parlamentsvorsitzenden Agila Saleh und dem Vorsitzenden des Staatsrats al-Mischri, dass aufgrund des von den USA und Großbritanniens ausgeübten Drucks Saif al-Islam bei kommenden Wahlen als Kandidat ausgeschlossen werden soll. Und dies, obwohl – oder besser weil – er als der aussichtsreichste Kandidat gilt.
Es geht dabei um die Formulierung des Artikels 99 einer zu erstellenden Verfassungsgrundlage, in der es heißen soll, dass niemand für die libysche Präsidentschaft kandidieren darf, der wegen einer Straftat oder eines die Ehre oder das Vertrauen beeinträchtigenden Vergehens verurteilt wurde. Dies gelte selbst dann, wenn der Betreffende rehabilitiert wurde. Dieser Artikel wäre auf Saif al-Islam al-Gaddafi zugeschnitten, der von einem islamistischen Gericht in einem Schauprozess seinerzeit in Tripolis verurteilt, dann aber aufgrund eines allgemeinen Amnestiegesetzes aus dem Gefängnis in Zinten entlassen wurde.

Wahlen unter Ausschluss des aussichtsreichsten Kandidaten auf Grund des Drucks ausländischer Staaten sind wohl kaum als fair und frei zu bezeichnen.

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